Kindernothilfe Österreich. Kindern Zukunft schenken.

Ihre Spende kommt an

Das Vertrauen unserer Unterstützer*innen verstehen wir als Auftrag sicher zu stellen, dass Spenden da eingesetzt werden, wofür sie gedacht sind: Kindern in den ärmsten Regionen der Welt eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
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Spenden auf dem Prüfstand

Die Verwaltung der laufenden Spendeneinnahmen der Kindernothilfe Österreich wird streng geprüft:

Einmal im Monat werden alle Spenden an den Verein Kindernothilfe Österreich von der unabhängigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei KPS Partner GmbH für die Gremien der Kindernothilfe erfasst.

Zudem kontrollieren einmal im Jahr unabhängige Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss sowie die gesamte Mittelverwendung und Finanzgebarung des Vereines. Die Wirtschaftsprüfung der Kindernothilfe Österreich nach den Kriterien des Österreichischen Spendengütesiegels erfolgt derzeit durch die KPMG Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.

Der geprüfte und mit einem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss wird auch im jeweils aktuellen Jahresbericht der Kindernothilfe Österreich veröffentlicht.

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Spendengütesiegel-Informationen an Spender*innen

Spendengütesiegel Reg.Nr. 05127Ihr Beitrag kommt an: Die Kindernothilfe Österreich ist seit Juli 2003 berechtigt, das Österreichische Spendengütesiegel zu führen. Damit wird durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater der sorgsame Umgang mit Spendengeldern bestätigt. 
 
Kernpunkt des Österreichischen Spendengütesiegels ist eine unabhängige, externe Prüfung der Hilfsorganisation nach vertraglich festgelegten, einheitlichen Kriterien.

Kontrolliert werden unter anderem die ordnungsmäßige Rechnungslegung, mögliche Unvereinbarkeiten, den Tatsachen entsprechende Spendenwerbung, die widmungsgemäße und sparsame Verwendung der Spendengelder sowie eine Transparenzpflicht gegenüber den Spendern. Neben der Beurteilung, ob die Werbe- und Verwaltungsausgaben angemessen sind, kontrolliert das Spendengütesiegel auch, ob die Aussagen in unseren Werbe-, Projekt- und Informationsmaterialien wahrhaftig und transparent sind sowie den sorgsamen Umgang mit den Spenderadressen.

Auch unsere Verbundorganisation Kindernothilfe e.V., die teilweise für die Projektbegleitung verantwortlich ist, erhält seit vielen Jahren ununterbrochen das in Deutschland übliche Qualitätssiegel dzi verliehen.

Damit haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Spende richtig eingesetzt wird!

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Spendenabsetzbarkeit

Ihre Spende ist Steuerlich absetzbar.Ihre Spende ist von der Steuer absetzbar: Spenden an die Kindernothilfe Österreich sind ab 1. Jänner 2009 von der Steuer absetzbar. Unter der Reg.-Nr. SO 1354 findet sich die Kindernothilfe Österreich in der Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Bereits ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 11.001 Euro können Sie Ihre Spenden bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend machen. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie bis zu 50 Prozent der Spendensumme von Ihrem Wohnsitzfinanzamt refundiert.

Wichtige Tipps zur Spendenabsetzbarkeit:

  • Bewahren Sie die Einzahlungsbelege/Kontoauszüge über Ihre Spende gut auf – das Finanzamt kann bis zu sieben Jahre im Nachhinein Ihre Unterlagen zum Nachweis Ihrer Spenden verlangen.
  • Für die steuerliche Absetzbarkeit ab 1.1.2017 ist es wichtig, dass Sie der Kindernothilfe Ihren Namen gleichlautend wie auf Ihrer amtlichen Meldebestätigung sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Erst dann können wir  Ihre Spende  für Sie beim Finanzamt automatisch einmelden.
  • Nur jene Person, die auf dem Einzahlungsbeleg steht, kann die Spenden steuerlich geltend machen. Anonyme Spenden sind steuerlich nicht absetzbar. Füllen Sie daher bei Überweisungen immer Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum, falls Sie es uns noch nicht bekannt gegeben haben, gut lesbar aus.
  • Damit Sie als Familie Ihre Spenden auch steuerlich absetzen können, ist es bei Ehepartnern wichtig, dass jene Person, die die Spende leistet, auch einkommensteuerpflichtig ist, da sonst keine Absetzbarkeit  möglich ist.

Die Kindernothilfe Österreich schickt Ihnen zur Kontrolle auch jeweils bis Ende Februar des Folgejahres eine Spendenbestätigung über die für das abgelaufene Kalenderjahr eingemeldeten Spenden zu.

Hinweise für Firmen:

Als Unternehmen können Sie können bis zu 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Die Betriebsausgabe darf nicht direkt von der Kindernothilfe Österreich an das Finanzamt gemeldet werden, sondern muss wie bisher durch Sie beim Finanzamt eingereicht werden. Gerne schicken wir Ihnen auf Anfrage an eine Jahresspendenbestätigung für die Geltendmachung Ihrer Betriebsausgabe zu.

Sie können Ihre Spende auch als Sonderausgabe als Privatperson geltend machen. In diesem Fall übernehmen wir für Sie die Meldung ans Finanzamt. Dazu benötigen wir Ihren Namen laut Meldebestätigung sowie Ihr Geburtsdatum. Bitte übermitteln Sie uns diese Daten mit dem Vermerk „Spendenabsetzbarkeit – Firmenspende“. Wir sind dem Datenschutz verpflichtet und garantieren die sichere Übermittlung Ihrer Daten.

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Korruptionsbekämpfung und Ombudsmann

Korruption, korrumpierendes und korruptes Verhalten gefährden die Entwicklungsprojekte, die Kindernothilfe Österreich über ihre Partner und lokalen Träger fördert. Durch Korruption werden zweckgebundene Gelder ihrem ursprünglichen Zweck entzogen und damit den Kindern, ihren Familien und Gemeinden vor Ort gestohlen. Dabei ist es uns sehr bewusst, dass Korruption weltweit vorkommt und Schaden anrichtet. Deshalb müssen Prävention und Bekämpfung von Korruption in Österreich beginnen und dürfen nicht auf Partner, Träger und Projekte begrenzt werden.

Im Sinne der Prävention hat die Kindernothilfe Österreich 2011 bei der Erstellung eines von Transparency International Austrian Chapter sowie der Austrian Development Agency herausgegebenen Ratgebers zu Korruptionsvermeidung aktiv mitgearbeitet.

Bei Unterschlagung und Veruntreuung von Geldern leitet die Kindernothilfe Österreich im Sinne des organisationseigenen Anti-Korruptionskodex eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung gegen die Verantwortlichen ein. Die Kindernothilfe Österreich hat daher auch einen eigenen Ombudsmann zur Korruptionsbekämpfung bestellt. Er agiert unabhängig von der Organisation nimmt Hinweise entgegen, wenn ein begründeter Korruptionsverdacht bestehen sollte.

Ombudsmann im Sinne des Kindernothilfe Anti-Korruptionskodex:
Mag. Arno Sauberer, Öffentlicher Notar, Neubaugürtel 41, 1150 Wien, www.notar-sauberer.at

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Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

Gottfried Mernyi, GF & Datenschutzbeauftragter (Foto: Martin Gröbner)

Mag. Gottfried Mernyi ist gerne für Sie da:

Telefon: 01/513 93 30

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